Laut Postgesetz der Schweiz vom 1. Januar 1911 erhielten Anstalten, Gesellschaften und Vereine, die sich mit Armenpflege befassten, zwecks portofreier Beförderung ihrer Korrespondenzen „Portofreiheitsmarken“.
Zu Kontrollzwecken wurden diese Marken für jede Institution/Anstalt mit einer kleinen schwarzen Nummer versehen. Es gab „kleinere“ und größere, schwarze, kräftige Kontrollnummern. Manchmal erhielt eine Institution auch zwei Nummern. Hier abgebildet sind Portofreiheitsmarken mit den Kontrolnummern (Literatur Zumstein Spezialkatalog Schweiz):
Ein kleines bisschen „Mehr“ diesesmal rund um Portofreiheitsmarken der Schweiz im nun folgenden Quiz. Wenn Sie die Fragen beantworten – egal ob richtig oder falsch – gibt es kurze Erklärungen / Zusatzinformationen zu dem Thema der Frage. Viel Spaß dabei.
Wenn Sie die Fragen beantworten und anschliessend auf „zur Auflösung“ drücken, erscheint eine Ergebnisseite mit:
- der „gegebenen Antwort“
- der „korrekten Antwort„
- mit „Infos zur korrekten Antwort„ – hier wird eine kurze Erklärung zur korrekten Antwort gegeben, falls angebracht.
Wichtig: Die Teilnahme am Quiz ist anonymisiert und es werden keinerlei Daten gespeichert.