Juli 2019 – „Ausfuhrfrei“

Heute ein Beleg, der mir sehr viel Kopfzerbrechen und Leserei eingebracht hat. Ich bin mir auch nicht sicher, ob ich alles richtig wiedergebe. Aber für jegliche Richtigstellung, auch in den Antworten des Quizzes wäre ich dankbar. Der Beleg ist aus der Inflationszeit (1921) und zeigt einen Aufkleber „Ausfuhrfrei“. Diese Aufkleber waren notwendig geworden, um weiterhin Büchersendungen und Zeitschriften ins Ausland verschicken zu können, nachdem im März 1920 ein „Ausfuhrverbot für Bücher“ in Kraft getreten war. Daher wurden Büchersendungen mit einem Aufkleber „Ausfuhrbewilligung“ versehen, worauf auch der Wert der Sendung vermerkt wurde. Mit dem hier abgebildeten Aufkleber oder mit Handstempeln in verschiedenen Farben mit dem gleichen Bild wurden hauptsächlich Streifbänder versehen. Leider haben wir hier nur den Ausschnitt und nicht das ganze Streifband mit Adresse, was wichtig wäre, denn der Wert eines solchen Belegs ergibt sich u.a. auch aus dessen Zustellungsland.

Lit. Wolfgang Harms (2019): Der Vermerk „Ausfuhrfrei!“ auf Katalog- und Zeitschriften-Sendungen in der Inflation; Studiengruppe Postgeschichte Nr. 12

Ein kleines bisschen „Mehr“ über das Ausfuhrverbot für Bücher in der Inflationszeit in Deutschland und auch eine Frage, bei der ich diesesmal Hilfe brauche finden Sie in unserem Quiz. Viel Spaß dabei.

Wenn Sie die Fragen beantworten und anschliessend auf „zur Auflösung“ drücken, erscheint  eine Ergebnisseite mit:

  • der „gegebenen Antwort“
  • der korrekten Antwort
  • mit „Infos zur korrekten Antwort – hier wird eine kurze Erklärung zur korrekten Antwort gegeben, falls angebracht.

Wichtig: die Teilnahme am Quiz ist anonymisiert, es werden keine personenbezogenen Daten übermittelt geschweige denn gespeichert.

Wann trat die Ausfuhrverordung für Bücher im Jahre 1920 effektiv in Kraft?

Für welches der folgenden Länder galt diese Verordnung nicht?

Und hier noch ein Beleg, der mir Kopfzerbrechen macht. Ein Brief aus dem Schweizer Bundeshaus nach???? - ja wohin jetzt?? nach Basel? Warum dann eine Ausfuhrbewilligung? Weil sie doch an die handschriftlich vermerkte Adresse: Capillar Schleifkörper GmbH nach Crosta Bautzen ging? Aber warum dann die Baseler Adresse? Noch dazu ein Elektrizitätswerk?
Vielleicht hat ja jemand eine Idee und liefert dieses Mal mir die korrekte Antwort?