September 2021 – 100 Jahre Verfassung Fürstentum Liechtenstein

Liechtenstein VerfassungDas 100-jährige Bestehen der Verfassung wird durch die Liechtensteinische Post gewürdigt. Die drei Marken «Freiheit» (Wertstufe CHF 0.85), «Frieden» (Wertstufe CHF 1.00) und «Demokratie» (Wertstufe CHF 1.50) sind in zeitgemäßem hochwertigem Metallicdruck und Folienprägung hergestellt und schlagen mit dem abgebildeten Ausschnitt aus der Originalausgabe der Verfassung von 1921 eine Brücke zu der Zeit, in der die Verfassung entstand.

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Fürst Johann II. führte 1862 die von ihm 1921 reformierte Verfassung ein

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2012: 150 Jahre Landtag / Verfassung Liechtenstein

Zur Geschichte: Fürst Johann II. gewährte Liechtenstein 1862 die erste Verfassung, mit der auch ein demokratisch legitimierter Landtag eingerichtet wurde. Dieser Landtag (in dem 3 von 12 Mitglieder noch vom Fürst bestimmt wurden) besass Mitwirkungsrechte im Finanzwesen, bei Staatsverträgen, Kontrolle der Verwaltung und im Militärwesen. Der Fürst konnte den Landtag bei Gesetzgebung auch nicht mehr übergehen.

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1971: 50 Jahre aktuelle Verfassung des Fürstentums Liechtenstein

Durch den Ersten Weltkrieg werden auch in Liechtenstein Forderungen nach verfassungsrechtlichen Veränderungen ausgelöst, insbesondere da sich jetzt auch Parteien immer mehr zu Wort melden. Nach dem liechtensteinischen Novemberputsch 1918 werden schließlich die Arbeiten an einer neuen Verfassung aufgenommen. 1921 wurde die jetzige Verfassung in Kraft gesetzt, die sich als konstitutionelle Erbmonarchie auf parlamentarischer und demokratischer Grundlage definiert. Die meisten Staatsaufgaben werden unter Zusammenarbeit von Fürst und Landtag besorgt, womit sich das monarchische und das demokratische Prinzip gleichwertig gegenüber stehen. Ausserdem werden direktdemokratische Elemente wie Volksinitiative und Referendum festgeschrieben.

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Fürst Hans-Adam II.

Diese Verfassung wurde 2003 unter Beteiligung von Fürst Hans-Adam II. novelliert. Seither kann der Landesfürst den Landtag jederzeit auflösen und mittels Notverordnungen selbst regieren. Zudem kann er einseitig die Regierung entlassen. Er erhält durch diese Novelle auch ein Vetorecht in Fragen der Richterbestellung. Im Gegenzug können von nun an einzelne Gemeinden das Fürstentum verlassen und das Volk erhält nach Artikel 13 das Recht, dem Fürsten das Misstrauen auszusprechen. Über das ausgesprochene Misstrauen wird anschließend durch die stimmberechtigten Mitglieder des Fürstlichen Hauses (deren Vorsitzender der Fürst selbst ist) entschieden.

Somit hat das Fürstentum Liechtenstein seither eine konstitutionelle Erbmonarchie mit demokratisch-parlamentarischen Zügen, in der die Regierung vom liechtensteinischen Landtag bestimmt und lediglich vom Fürsten ernannt wird. Allerdings ist die Regierung in Liechtenstein vom Vertrauen des Fürsten abhängig und kann von ihm entlassen werden.

Liechtenstein Verfassung Liechtenstein VerfassungAusgabe: 100 Jahre Verfassung Fürstentum Liechtenstein

  • Taxwert/Motiv: CHF 0.85 Freiheit CHF 1.00 Frieden CHF 1.50 Demokratie
  • Markenformat: 55 x 48 mm
  • Zähnung: 13 ¼ x 13 ¾
  • Blattformat: 146 x 208 mm
  • Entwurf: René Wolfinger, Balzers
  • Druck: Offset 4-farbig Pantone Metallic + Heissfolienprägung (weiss) Royal Joh. Enschedé, HaarlemPapier Truwhite PVA 110 g/m2, gummiert
  • Auflage: 32 000